Hilfreiches von A bis Z - voraussetzunglose Teilzeit
Teilzeitbeschäftigung gemäß § 63.1 LBG (früher § 78 b LBG)
Antragstellung:
- mit Antragsformular, ein halbes Jahr vorher auf dem Dienstweg
- an die Bezirksregierung
- Angabe des Zeitraumes der Teilzeitbeschäftigung
- gewünschter Beschäftigungsumfang (Reduzierung bis zur Hälfteder regelmäßigen Arbeitszeit)
- In Zeiten des akuten Lehrkräftemangels empfiehlt der Personalrat den Zusatz "aus Gründen der
Gesunderhaltung" auf dem Antrag.
Beginn:
ausschließlich zum 1. August
Bedingung:
keine, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen
Dauer:
- unbegrenzt (die Dauer der Teilzeitbeschäftigung kann jedoch von der Dienstbehörde
nachträglich beschränkt werden, wenn dienstliche Belange dieserfordern)
Auswirkungen:
- Bezüge im Verhältnis gekürzt
- vermögenswirksame Leistungen: anteilige Anrechnung
- Auswirkung auf Ruhegehaltsbezug (anteilige Anrechnung auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit); kann bei Bedarf vom Personalrat berechnet werden
- Kürzung der Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen und bei Schwerbehinderung (keine Kürzung, wenn die Reduzierung derArbeitszeit nur eine Stunde beträgt).
Rückkehr:
nach Ablauf Vollbeschäftigung (nach dem letzten Tag der Sommerferien des jeweiligen Jahres)
Achtung: Änderung seit dem 01.08.2016:
Volle Alters- und Schwerbehindertenermäßigung nur noch bei Absenkung der Stundenzahl um eine
Stunde auf 27 Pflichtstunden.
Download: Antragsformular - Stand V-2022
www.gs-personalrat-du.de
Personalrat für Grundschulen beim Schulamt für die Stadt Duisburg
Stand: III/2017 - Achtung! Bei älteren Daten im Zweifel fragen, ob sie sich noch auf aktuellem Stand befinden!
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