Hilfreiches von A bis Z - Reisekosten/Dienstfahrten

Eine immer größere Zahl von Kolleginnen und Kollegen sind von Fahrten zwischen verschiedenen Schul-Standorten betroffen. In den meisten Fällen ist eine Abrechnung dieser Fahrten mit dem Schulamt möglich und empfehlenswert.

Das dazu nötige Formular gibt es hier. ACHTUNG: Ausgefüllt müssen Sie es mit der Schulpost an Herrn Orlicki im Schulamt ("Amt 40")  senden, nicht - wie im Formular angegeben - an die Bezirksregierung.

Wenn Lehrkräfte vorübergehend oder auch dauernd an mehreren Schulen arbeiten (z. B. bei Abordnungen, Tätigkeit im GU, Dependancen), steht Ihnen unter Umständen ein Fahrkostenersatz zu. Sie sollten die nachstehend beschriebenen Bedingungen für sich prüfen und die Fahrkosten entsprechend geltend machen.

Für Fahrten zur regelmäßigen Dienststelle stehen Ihnen keine Fahrkosten zu.

Als regelmäßige Dienststelle gilt die Schule, an der Sie die meisten Stunden unterrichten. Arbeiten Sie an verschiedenen Schulen mit gleicher Stundenzahl, so gilt die Schule als regelmäßige Dienststelle, die der Wohnung am nächsten liegt.

Erstattet werden jedoch Fahrten zwischen der regelmäßigen Dienstelle und der anderen Schule. Fahren Sie von zu Hause unmittelbar zur anderen Schule bzw. am Ende des Unterrichts von der anderen Schule wieder nach Hause, ohne die regelmäßige Dienststelle zu „berühren“, ist diese ganze Strecke zu ersetzen.

Ihnen steht Kilometergeld von 0,30 € bei Benutzung eines PKW oder die Erstattung der Fahrkarte zu. Besitzen Sie eine Zeitkarte, dann sind Sie verpflichtet, diese zu benutzen.

Beispiele:

·         Sie fahren von der regelmäßigen Dienststelle zur anderen Schule und wieder zurück zur regelmäßigen Dienstelle.

Erstattung: zweimal Entfernung in km oder Fahrkarte

·         Sie fahren von zu Hause unmittelbar zur anderen Schule, ohne die regelmäßige Dienststelle zu „berühren“( z. B daran vorbeizufahren) und wieder nach Hause.

Erstattung: zweimal Entfernung in km von zu Hause zur anderen Schule oder Fahrkarte.

Berühren Sie die regelmäßige Schule, können Sie nur die Kilometer zwischen den Schulen geltend machen.

·         Sie fahren zur regelmäßigen Dienststelle, dann zur anderen Schule und anschließend nach Hause.

Erstattung: Entfernung in km zwischen den Schulen und von der anderen Schule nach Hause oder Fahrkarte

Wohnen Sie außerhalb Ihres Dienstortes, werden die Fahrkosten jeweils nur ab der Stadtgrenze erstattet.

Fahrkosten müssen innerhalb eines halben Jahres nach Entstehung geltend gemacht werden.

 

www.gs-personalrat-du.de

Personalrat für Grundschulen beim Schulamt für die Stadt Duisburg

Stand: XI/2021 - Achtung! Bei älteren Daten im Zweifel fragen, ob sie sich noch auf aktuellem Stand befinden!

 

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