Örtliche Schwerbehindertenvertretung Grundschule beim Schulamt für die Stadt Duisburg

 

Willkommen auf der Seite der örtlichen Schwerbehindertenvertretung für Duisburger Grundschulen!

 

Die Schwerbehindertenvertretung ist zwar nicht Teil des Personalrates, arbeitet aber eng mit diesem zusammen. Deshalb möchte ich die Möglichkeit nutzen, auf dieser Internetseite auch über wichtige Gesichtspunkte der Schwerbehindertenvertretung zu informieren.

 

Was bedeutet Schwerbehinderung eigentlich?

 

In den öffentlichen Schulen NRW sind ca. 8000 Lehrkräfte mit einer anerkannten Schwerbehinderung beschäftigt. (In Duisburger Grundschulen sind es ca. 50 Personen.)

Eine Schwerbehinderung kann entweder von Geburt an bestehen oder sie ist Folge einer Krankheit, eines Unfalls oder eines altersbedingten Leidens. Darüber hinaus können auch psychische Leiden als eine Schwerbehinderung anerkannt werden.

Als behindert gelten nach der Definition des Sozialgesetzbuches IX: Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 50 spricht man von Schwerbehinderung.

 

Wir wissen alle, dass die Arbeit in der Schule sehr fordernd ist und viel Kraft kostet. Wenn die Arbeit mich aber so stark belastet, dass ich meine freie Zeit nur dazu verwenden kann, mich zu erholen um am nächsten Tag wieder einsatzfähig zu sein, sollte ich darüber nachdenken, ob das noch ein für mein Lebensalter typischer Zustand ist  oder nicht doch schon eine Behinderung vorliegt. Ein Gespräch mit dem Arzt und ein Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderte Person können Klarheit bringen.

 

Was habe ich davon, wenn eine Behinderung festgestellt wurde?

 

Behinderte stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz und erhalten sogenannte Nachteilsausgleiche. Verbesserte Einstellungschancen für Berufsanfänger und eine Ermäßigung der Pflichtstundenzahl sind die wichtigsten hiervon (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG (BASS 11-11 Nr. 1).

 

Aus der besonderen Fürsorgepflicht ergibt sich für die Schulleitung die Aufgabe gemäß der Integrationsvereinbarung einmal jährlich der schwerbehinderten Kollegin ein Gespräch anzubieten. Bei diesem sogenannten Jahresgespräch sollen alle Fragen zum behindertengerechten schulischen Einsatz besprochen werden, z. B. Unterrichtseinsatz, Stundenplangestaltung, Vertretungsunterricht, Aufsichtsführung. Zur Durchführung solcher Gespräche gibt es Richtlinien und einen hilfreichen Leitfaden (hier).

 

Hat ein Jahresgespräch stattgefunden, sollte die Schwerbehindertenvertretung darüber informiert werden (Info der SL an SBV).

 

Unter besonderen Umständen können begleitende Hilfen für das Arbeits- und Berufsleben beantragt werden (in Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten, Integrationsämtern, dem IMD und der Bez. Reg.) (Antrag auf technische Arbeitshilfen)

 

Für ältere schwerbehinderte Lehrkräfte ist sicherlich auch die Möglichkeit interessant, mit 60 Jahren in den Ruhestand zu gehen mit gewissen Kürzungen der Pension, bzw. mit 63 Jahren ohne Abzüge.

 

Sollten sich Fragen aus den angesprochenen Themen ergeben haben, wenden Sie sich bitte an mich. Ich berate Sie gern in allen Fragen Schwerbehinderung betreffend z. B. Antragstellung, Widerspruchsverfahren usw. oder begleite Sie bei Konfliktgesprächen.

 

Ich berate alle Kolleg*innen die im Schuldienst tätig sind – also die Grundschullehrer*innen (tarifbeschäftigte, verbeamtete), die Kolleg*innen mit einer Schwerbehinderung, die Schulleitungen, die HSU-Lehrer*innen, die Sonderpädagog*innen, die Sozialpädagog*innen,...

Des Weiteren möchte ich alle Beschäftigten, die im Schuldienst tätig sind und einen GdB von 20 bis 100 haben, bitten, mit mir Kontakt aufzunehmen.

 

Rufen Sie mich an oder schicken mir eine E-Mail!

 

Mit freundlichen Grüßen

Aygül Berg

(Vertrauensperson der örtlichen Schwerbehindertenvertretung Grundschule beim Schulamt für die Stadt Duisburg)

 

Büro der SBV, Oberstraße 5, 47051 Duisburg

Telefon: 0203/ 283 4730 (Anrufbeantworter)

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 




 

Für diese Unterseite von www.gs-personalrat-du.de ist die Vertrauensperson der schwerbehinderten Lehrkräfte, Frau Aygül Berg, verantwortlich.